Aktuelle Hinweise zur Corona-Pandemie

Liebe Mitglieder,
liebe Interessenten,

auf dieser Seite finden sie die aktuellen Voraussetzungen für den Besuch in unserem Tanzstudio und die Teilnahme an unseren Kursen.

Aktuell ist der Zutritt folgenden Personengruppen gestattet (3G-Regel):

  • vollständig geboosterte Personen (ohne Testnachweis)
  • vollständig geimpfte/genesene Personen (ohne Testnachweis)
  • ungeimpfte Personen mit negativem Testnachweis einer offiziellen Teststelle
  • Kinder bis zum 16. Geburtstag
  • Kinder ab dem 16. Geburtstag und bis zum 18. Geburtstag mit Schülerausweis ODER negativem Testnachweis einer offiziellen Teststelle

Selbsttest unter Aufsicht

Aufgrund der unklaren Informationslage bzgl. Hygieneauflagen, werden wir zum jetzigen Zeitpunkt keine „Selbsttests unter Aufsicht“ anbieten.

Zutrittskontrolle

Die Nachweise einer Genesung, Immunisierung oder Testung sind uns grundsätzlich vor dem Zutritt zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen. Personen die uns den erforderlichen Nachweis und/oder den Identitätsnachweis nicht vorzeigen, müssen wir leider den Zutritt verwehren!

Maskenpflicht

Mit Ausnahme der eigentlichen Sportausübung und des Duschens gilt für alle Personen die Verpflichtung zum Tragen einer mindestens medizinischen Maske. Kinder bis zum Schuleintrittsalter sind generell von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei Kindern bis einschließlich 12 Jahren kann die medizinische Maske durch eine Alltagsmaske ersetzt werden.

Aktuelle Verordnung

Die aktuell gültige Verordnung ist unter https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw abrufbar.

Bleibt gesund!
Euer DANCE LIVE-Team